Informationen zur Finanzierung

Steuerliche Vorteile nutzen:

Weiterbildungskosten können als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (z. B. Kursgebühren, Reisekosten, Fachliteratur).

https://www.test.de/Steuererklaerung-Bildungskosten-absetzen-5230750-0/

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/arbeitnehmende/werbungskosten/fortbildungskosten


Unterstützung durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber:

Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Weiterbildung vorschlägt, ist das meist mit einer Kostenübernahme verbunden – ein klarer Vorteil. Doch auch ohne einen solchen Vorschlag lohnt sich ein Gespräch: Mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich oft finanzielle Unterstützung oder Freistellungen während der Arbeitszeit erreichen.

Bildungsurlaub:

Zudem können Sie Bildungszeit (Bildungsurlaub) beantragen. In Baden-Württemberg stehen Ihnen bis zu fünf Tage pro Jahr zur Verfügung, um sich beruflich weiterzubilden.

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/