Informationen zur Finanzierung
Steuerliche Vorteile nutzen:
Weiterbildungskosten können als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (z. B. Kursgebühren, Reisekosten, Fachliteratur).
https://www.test.de/Steuererklaerung-Bildungskosten-absetzen-5230750-0/
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/arbeitnehmende/werbungskosten/fortbildungskosten
Unterstützung durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber:
Wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Weiterbildung vorschlägt, ist das meist mit einer Kostenübernahme verbunden – ein klarer Vorteil. Doch auch ohne einen solchen Vorschlag lohnt sich ein Gespräch: Mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich oft finanzielle Unterstützung oder Freistellungen während der Arbeitszeit erreichen.
Bildungsurlaub:
Zudem können Sie Bildungszeit (Bildungsurlaub) beantragen. In Baden-Württemberg stehen Ihnen bis zu fünf Tage pro Jahr zur Verfügung, um sich beruflich weiterzubilden.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/